Zweitschlüssel bleibt beim Vermieter – Irrtum Nr. 20

Gerade Vermieter oder auch manche Hausverwalter meinen oft, sie dürften einen Wohnungstürschlüssel einbehalten, wenn sie eine Wohnung vermieten. Abgesehen von der unerhörten Peinlichkeit, einem gerade aus der Dusche kommenden nackten Mieter zu begegnen, liegen Vermieter mit dieser Meinung falsch. Warum Vermieter keinen Schlüssel zurückbehalten dürfen und wie Mieter trotzdem sicher stellen müssen, dass Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten können, erfahren Sie in diesem Artikel. Er ist der letzte Teil …

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Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag = Mietminderung – Irrtum Nr. 19

Stellen Mieter fest, dass die Wohnfläche ihres Zuhauses kleiner ist als im Mietvertrag angeben, sind sie mit Mietkürzungen schnell zur Hand. Selbstverständlich fühlen sich die Mieter im Recht. Tatsächlich ist aber noch lange nicht jede Mietkürzung rechtens. Zudem bestehen manchmal Meinungsverschiedenheiten darüber, mit wie viel Quadratmetern etwa Terrassen in die Wohnfläche einzuberechnen sind. Wann eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnfläche gerechtfertig ist, lesen Sie in diesem Artikel. Er gehört …

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Untervermietung ist immer verboten – Irrtum Nr. 18

Weit verbreitet ist die Meinung, ein Mieter dürfe niemanden bei sich zur Untermiete wohnen lassen. Daran ist allenfalls richtig, dass der Mieter für die Untervermietung vom Vermieter eine Erlaubnis braucht. Was aber die wenigsten wissen: Der Vermieter ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, die Erlaubnis zu erteilen, § 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Artikel räumt mit dem Irrglauben auf, eine Untervermietung sei generell verboten. Er gehört zu …

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Schönheitsreparaturen: Einmal renovieren ist Pflicht – Irrtum Nr. 17

Viele Mieter meinen, eines sei klar: Um mindestens eine Renovierung – entweder bei Ein- oder Auszug – kämen sie nicht herum. In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch zahlreiche Klauseln, mit denen Mietern Schönheitsreparaturen aufgebürdet wurden, gekippt. Je nach Inhalt des Mietvertrags hat der Mieter daher gute Chancen, ohne eine einzige Renovierung wieder ausziehen zu können. In diesem Artikel lesen Sie, welche Klauseln von der Rechtsprechung für unzulässig …

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Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen – Irrtum Nr. 16

Manche Mietinteressenten machen sich über ihre Unterschrift unter einen Mietvertrag nicht viele Gedanken. Sie glauben, sie könnten von einem unterzeichneten Mietvertrag – wie beim Haustürgeschäft – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Und da sie nicht wissen, ob sie noch eine bessere Wohnung finden, wird der Mietvertrag zu der ihnen angebotenen Wohnung schon einmal unterschrieben. Warum die Unterschrift unter einen Mietvertrag allerdings grundsätzlich bindend ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Der …

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Drei Nachmieter stellen und der Mieter kann ausziehen – Irrtum Nr. 15

Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter denken oft, der Mieter könne beim Nachweis von drei möglichen Nachmietern (Ersatzmietern) das Mietverhältnis jederzeit beenden. Auf Mieterseite kursieren manchmal sogar Sprüche wie: „Lässt der Vermieter mich nicht gehen, wird er sich noch wundern.“ Solche Annahmen und Äußerungen sind jedoch nicht richtig. Warum die Kündigungsfristen regelmäßig vorgehen und wann eine vorzeitige Beendigung ausnahmsweise durch einen Nachmieter möglich ist, steht in folgendem Artikel. Dieser gehört …

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Mietminderung muss mit einer Frist angekündigt werden – Irrtum Nr. 14

Viele Mieter meinen, eine Mietminderung sei erst zulässig, wenn diese zuvor gegenüber dem Vermieter angekündigt wurde. Das ist so aber nicht ganz richtig. Denn der Mieter ist ab dem Zeitpunkt von der Mietzahlung (teilweise) befreit, in dem ein Mangel an der Mietsache auftritt, § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Mietminderung tritt also automatisch ein. Was der Mieter aber beachten muss und wie er den Vermieter zu informieren hat, erfahren Sie …

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Mieterhöhung ohne Begründung – Irrtum Nr. 13

Mancher Vermieter denkt sich: „Alles wird teurer, also rauf mit der Miete“. Doch so einfach geht es nicht. Vielmehr ist eine Mieterhöhung nur unter eng umgrenzten Voraussetzungen zulässig. Neben bestimmten Formalien spielen dabei u. a. die Kappungsgrenze, die ortsübliche Vergleichsmiete, der Mietspiegel, unterschiedliche Fristen sowie die Zustimmung des Mieters eine große Rolle. Dieser Artikel zeigt, dass die pauschale Begründung „alles wird teurer“ auf keinen Fall  für eine Mieterhöhung ausreicht. Er …

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Gemeinsamer Mietvertrag: Wer kündigt, darf ausziehen – Irrtum Nr. 12

Speziell wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag unterschrieben haben und sich diese überwerfen, denken manche: „Was soll`s? Mietvertrag gekündigt und weg bin ich!“ So einfach ist das aber nicht. Denn entweder erklären alle gemeinsam die Kündigung und führen damit die Beendigung des Mietverhältnisses herbei – oder es bleiben eben alle gemeinsam in der Haftung. In diesem Artikel lesen Sie, warum die Kündigung eines Einzelnen unwirksam ist, wenn mehrere unterschrieben haben. Er …

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Wer keine Miete zahlt, muss sofort ausziehen – Irrtum Nr. 11

Zahlt der Mieter keine Miete, kündigen viele Vermieter sofort. Denn meistens ist die Immobilie finanziert und die Vermieter benötigen die Mietzahlungen, um die Bankkredite pünktlich bedienen zu können. Doch zum einen ist die Kündigung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Und zu anderen bedeutet die Kündigung noch lange nicht, dass der Mieter auch auszieht. Dann droht ein unter Umständen langwieriger Räumungsrechtstreit. Dieser Artikel zeigt, warum Kündigungen manchmal so schwierig sind. Er gehört …

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Mietkaution: Der Vermieter muss die Kaution sofort zurückzahlen – Irrtum Nr. 10

Die meisten Mieter jubeln innerlich, wenn die Rückgabe der vormals gemieteten Wohnung an den Vermieter reibungslos und ohne Beanstandungen verlaufen ist. Denn nun rechnen die früheren Mieter mit einer sofortigen Rückzahlung der vollen Kaution. Doch so einfach ist das nicht, auch der Vermieter hat bestimmte Rechte. Dieser Artikel räumt mit dem Irrtum auf, dass der Vermieter die Kaution sofort nach der Wohnungsabnahme in voller Höhe zurückzahlen muss. Der Artikel gehört …

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Haustür: Nachts wird abgeschlossen – Irrtum Nr. 9

Manche Hausordnungen sehen das nächtliche Abschließen der Haustüre ab 22:00 Uhr vor, was für viele Vermieter und Mieter selbstverständlich ist. Es gibt aber auch zahlreiche Mieter, die eine solche Klausel oder gar ein Schild an der Haustürinnenseite des Inhalts „Bitte ab 22:00 Uhr die Haustüre abschließen“ aus guten Gründen für unwirksam halten. Dieser Artikel klärt darüber auf, warum das nächtliche Abschließen der Haustüre auch problematisch sein kann. Er ist Teil …

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Hausflur und Treppenhaus: Hier darf der Mieter abstellen, was er will – Irrtum Nr. 8

Manche Hausflure und Treppenhäuser ähneln einem Parcours für den Hindernislauf. Schuhschränke, Garderoben, Schirmständer, Blumentöpfe, Fahrräder und Kinderwagen säumen den Weg – und den Blick auf mehr oder weniger kitschige Bilder an den Wänden gibt es obendrauf. Zulässig ist das in der Regel jedoch nicht. Vielmehr dürfen solche Gemeinschaftsflächen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. In diesem Artikel lesen Sie, warum Mieter in Hausflur und Treppenhaus noch lange nicht alles abstellen dürfen. Der …

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Grillen auf dem Balkon ist stets erlaubt – Irrtum Nr. 7

Bei sonnigem, warmem Wetter wird gerne der Grill hervor geholt. Wenig sensible Mieter grillen dann mit Holzkohle ohne Rücksicht auf Qualm, Russentwicklung und Nachbarn. Dabei ist gerade auf dem Balkon das Grillen häufig in der Hausordnung untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss im Einzelfall sogar mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Dieser Artikel informiert Sie darüber, dass Grillen auf dem Balkon keinesfalls generell erlaubt ist. Der Artikel ist Teil …

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Feuchte Wände und Schimmel: Der Mieter lüftet zu wenig – Irrtum Nr. 6

Feuchte Wände mit Schimmel zählen zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Gerade Schimmelbildung kann eine erhebliche Gesundheitsgefährdung sein, aufgrund der der Mieter im Einzelfall sogar außerordentlich kündigen darf. Gestritten wird aber regelmäßig darüber, wer die Ursache für den Schimmel gesetzt hat. Während der Vermieter behauptet, der Mieter habe zu wenig gelüftet, macht dieser Baumängel verantwortlich. Dieser Artikel zeigt, warum feuchte Wände und Schimmel nicht immer auf falsches Lüften des Mieters zurückzuführen sind. …

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