Eigenbedarf: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter gehen – Irrtum Nr. 4

Speziell Vermieter denken, nach ihrer Eigenbedarfskündigung müsse der Mieter raus – und danach könne nichts mehr passieren. Aber mancher Mieter kennt inzwischen die Rechtslage. Und dann wird es für den Vermieter unangenehm, wenn er wegen Eigenbedarf gekündigt hat, der Mieter ausgezogen ist und dieser wenig später an seiner Ex-Wohnung das Schild liest: „Wohnung zu vermieten“. Dieser Artikel zeigt: Wenn der Vermieter kündigt, muss der Mieter noch lange nicht gehen. Der …

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Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

Die Umwandlung eines Miethauses in mehrere Eigentumswohnungen kann für den Hauseigentümer viele Gründe haben. Ganz gleich, aus welchem Grund die Umwandlung stattfinden soll, sie ist für den Eigentümer des Hauses in der Regel eine lukrative Alternative zum Komplettverkauf des Hauses, da die Verkaufssumme der einzelnen Wohnungen üblicherweise weit über dem Verkaufswert des gesamten Gebäudes liegt. Da die geplante Umwandlung eines Miethauses in mehrere Eigentumswohnungen in der Regel keine direkte Auswirkung …

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Eigenbedarf anmelden – So gehts!

Eine Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ist gemäß § 573 BGB nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Eigenbedarf anmelden gehört nach § 573 Abs.2 BGB mit zu den berechtigten Interessen des Vermieters. Bei der Wohnungskündigung zum Eigenbedarf bedarf es einer ordentlichen Kündigung, welche den gesetzlichen Kündigungsfristen entsprechen müssen. Zusätzlich muss der Vermieter den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben anmelden, wobei der Eigenbedarf nur für sich selbst oder für Familienangehörige angemeldet …

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Kündigung wegen Eigenbedarf – Muster

Wollen Sie als Vermieter ihre Wohnung künftig selbst nutzen, müssen Sie dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung schicken. Mietrechtlich ist die schriftliche Form der Kündigung vorgeschrieben. Da natürlich eine fristgerechte Zustellung über deren Gültigkeit entscheidend ist, schicken Sie diese entweder per Einschreiben mit Rückschein, übergeben Sie dem Mieter persönlich oder lassen sich den persönlichen Einwurf in den Briefkasten des Mieters durch einen Zeugen schriftlich bestätigen. Im Kündigungsschreiben müssen Sie den konkreten Grund …

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