In Verbindung mit dem Abschluss eines Mietvertrages kann es vorkommen, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung anstelle einer Mietkaution als Mietsicherheit erwartet. Dieses kann unter anderem der Fall sein, wenn es sich beim Mieter um einen Jugendlichen handelt, der seine erste eigene Wohnung bezieht und die Eltern als Bürgen für die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen eintreten, sollte der Mieter diesen nicht nachkommen können. Dieses gehört nach §765 Abs. 1 BGB zu den vertragstypischen Pflichten bei einer Bürgschaft.
Ein Bürgschaft findet auch in anderen (Finanz)Bereichen Beachtung, allerdings bezieht sich dieser Artikel und das unten stehende Muster auf eine Bürgschaft für einen Mietvertrag.

Wie erfolgt eine Bürgschaftserklärung und was muss hierbei beachtet werden?

Eine Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und per Hand unterschrieben werden. Eine Bürgschaftserklärung, welche in elektronischer Form erstellt wurde, hat keine rechtliche Gültigkeit. Des weiteren sollte in einer Bürgschaftserklärung grundsätzlich auch die Höhe der Bürgschaft und den Namen des Mieters sowie die genaue Anschrift der Wohnung enthalten.
Bei der Bürgschaftshöhe ist zu beachten, dass eine Mietbürgschaft nicht höher ausfallen darf, als die maximal zulässige Mietkaution, welche eine Höhe von 3 Nettomonatsmieten beträgt. Hier weitere Infos zur Höhe der Mietkaution.
Beispiel: Liegt die Kaltmiete einer Wohnung bei 500 €, so darf die Bürgschaftshöhe den Betrag von 1.500 € nicht überschreiten.


Zusätzlich zur Bürgschaftshöhe, welche auch nach einer eventuellen Mieterhöhung in gleicher Höhe bestehen bleibt, haftet der Bürge in der Regel mit einer Bürgschaftserklärung auch für die auftretenden Kosten des Vermieters, die dem Vermieter im Zusammenhang mit einer Kündigung und einer eventuellen Rechtsverfolgung entstehen (§767 Abs.2 BGB).
Da die Bürgschaftserklärung an den bestehenden Mietvertrag gebunden ist, endet diese automatisch, sobald das Mietverhältnis beendet es. Einer gesonderten Kündigung der Bürgschaftserklärung bedarf es infolgedessen nicht, jedoch ist es zu empfehlen innerhalb des Wohnungskündigungsschreibens auch die bestehende Mietbürgschaft zu kündigen.
Die §770 BGB und §771 BGB, geben dem Bürgen das Recht, eine Leistung gem. § 765 BGB unter bestimmten Voraussetzungen zu verweigern. Dieses Recht darf innerhalb der Bürgschaftserklärung nicht ausgeschlossen werden, da dieses sich nachteilig für den Mieter und den Bürgen auswirkt.

Wie kann eine Bürgschaftserklärung aussehen? – Ein Muster zur freien Verwendung:

Eine Bürgschaftserklärung kann frei formuliert werden, jedoch sollten die für die Bürgschaft relevanten Daten innerhalb der Bürgschaftserklärung aufgeführt werden. Zudem muss eine Bürgschaftserklärung grundsätzlich schriftlich erfolgen.


Eine Bürgschaftserklärung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:


Name und Anschrift des Bürgen
 
Name und Anschrift des Mieters
Name und Anschrift des Vermieters
Hiermit übernehmen wir _______________ (Namen der Bürgen) die selbstschuldnerische Bürgschaft nach § 765 BGB für den am ______________ (Datum der Vertragsunterzeichnung des Mietvertrages) zwischen __________________ (Name Vermieter) und __________________ (Name Mieter) abgeschlossenen Mietvertrag für die Wohnung / das Haus _______________ (genaue Anschrift des Mietobjektes).
Die Bürgschaftshöhe beträgt ___________ € (Höhe der Bürgschaft), welches eine Höhe von 3 Nettomonatsmieten entspricht. Zusätzlich haften wir für die nach § 767 BGB für entstehende Kosten, die im Falle einer Kündigung oder Rechtsverfolgung entstehen.
Die Bürgschaftserklärung endet automatisch mit der Beendigung des oben genannten Mietverhältnisses.
Ort, Datum
Unterschrift(en) der Bürgen


Anmerkung: Sie können diese Vorlage, diesem Vordruck kostenlos für Ihre Bürgschaftserklärung nutzen.
 

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Bürgschaftserklärung: Infos + Vorlage“

  1. Wie schaut es denn mit einer Bürgschaft für einen noch nicht unterschrieben Mietvertrag aus? Ich möchte mich um eine Wohnung bei einer Wohnungsverwaltung für eine unbestimmte Wohnung bewerben, da ich aber noch Studentin bin, verlangt der Vermieter eine Bürgschaft meiner Eltern um mich überhaupt in die Kartei/auf die Warteliste zu setzten. Es handelt sich also hierbei nicht um einen bereits unterschriebenen Mietvertrag, sondern um eine Bewerbung um überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Wie wird eine solche Bürgschaft formuliert, wenn man noch keine Anschrift, keine Miethöhe und keinen Beginn des Mietvertrages nennen kann?
    Über eine Antwort freue ich mich.

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    • Hallo Viki,
      ich würde die Vorlage einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen. Anstatt also eine konkrete Miethöhe zu nennen, formuliert man einen Spanne (z.B. 400 bis 500 Euro Warmmiete). Statt einer Anschrift, nehmen Sie die Stadt / den Stadtteil.
      Wenn es dann um eine ganz konkrete Wohnung geht, könnte man ja nochmal eine individuelle Bürgschaftserklärung für diese Wohnung formulieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo
    Mein Sohn möchte mit seiner Freundin zusammenziehen. Es wird eine Kaution von drei kaltmieten plus je eine Eltern-Bürgschaft verlangt. Dreifache Absicherung darf das sein.
    LG T. Christ

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