Der Großteil der deutschen Bevölkerung geht einer beruflichen Tätigkeit nach, die in der Regel zwischen 20 und 40 Arbeitsstunden in Anspruch nimmt. Falls in den eigenen vier Wänden einmal Reparaturarbeiten oder schöne neue Bilder aufgehängt werden sollen, bleibt da oftmals nur nach Feierabend oder eben am Wochenende Zeit dafür.
Viele Mieter werden sich in einem solchen Fall aber bestimmt schon einmal die Frage gestellt haben, ob das Bohren am Sonntag überhaupt aus rechtlichen Gründen erlaubt ist. Im Grunde genommen gibt es ganz klare Zeiten, in denen gebohrt, gehämmert und anderen Tätigkeiten nachgegangen werden darf, die lauter als Zimmerlautstärke sind. Laut dem Gesetz dürfen die Arbeiten die Über die Zimmerlautstärke hinausgehen werktags von 7 bis 13 und von 15 bis 22 Uhr durchgeführt werden.

Bohren am Sonntag ist verboten

Das Bohren am Sonntag ist von Gesetzeswegen her rund um die Uhr verboten, da der Sonntag Ruhetag ist. Allerdings gilt in einem solchen Fall: Wo klein Kläger, da kein Richter. Sprich, wenn sich keiner der Nachbarn über eine solche Lärmbelästigung am heiligen Sonntag beschwert, kann das Bohren auch durchaus am Sonntag durchgeführt werden.


Wichtig ist auch zu wissen, dass abweichend von den gesetzlichen Ruhezeit auch weitere Regelungen zur den Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt sein können – hier können die Ruhezeit noch enger gefasst sein.

Die betroffenen Nachbarn zu informieren bewirkt oft Wunder

Müssen an einem Sonntag einmal dringend solche Arbeiten durchgeführt werden, ist es für den Mieter auf jeden Fall sinnvoll, sich zunächst mit seinen Nachbarn und eventuell dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine friedliche Klärung zu erreichen. In den vielen Fällen ist es so, dass sich die Nachbarn – was das Bohren am Sonntag betrifft – viel kulanter zeigen, wenn zuvor ein klärendes Gespräch stattgefunden hat.

Was tun, wenn das Bohren zur nachhaltigen Ruhestörung wird?

Sollte einmal ein Nachbar tatsächlich durch das Bohren am Sonntag ordentlich über die Strenge schlagen, stehen mehrere Varianten zur Verfügung. Zunächst einmal könnte man den Nachbarn darum bitten, seine Arbeiten auf einen anderen Tag zu verlegen.


Kommt die andere Partei dieser Bitte allerdings nicht nach, so kann durchaus die Polizei oder das Ordnungsamt informiert werden, die dann dem betreffenden Nachbarn einen unangenehmen Besuch abstatten werden. Ebenso sollte der Vermieter über die sonntägliche Ruhestörung informiert werden.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

5 Gedanken zu „Bohren am Sonntag“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir leben seit ein paar Jahren in einem Mietshaus. Leider beachtet unser Vermieter die Ruhezeiten m Sonntag nicht, seit April renoviert er die Wohnung über uns, er arbeitet an Sonntagen und an den Feiertagen: Fronleichnam u.s.w.
    Leider wissen wir nicht wie man sich währen kann.
    Ich bitte um ein Rat.
    MfG Frau Bonet

    Antworten
    • Hallo Frau Bonet,
      Sie sollten Ihrem Vermieter mitteilen – am besten schriftlich -, dass er am Sonntag keinen Lärm machen darf. Wenn er sich nicht daran hält, ist eine Mietminderung eine weitere Möglichkeit für Sie.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Ich finde es geht manches mal gar nicht anders, als am Sonntag schnell zwei Löcher zu bohren. Ich finde da andere Störgeräusche viel schlimmer. Dennoch bin ich auch der Meinung diese Störungen einzugrenzen.

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  3. Wir haben unter uns ein Mieter, der an einigen Sonntagen oder Feiertagen immer wieder in die Betonwände bohrt, obwohl er fast die ganze Woche zuhause ist. Immer um 12.00, oder 12.30 Uhr fängt er an. Auch in der Nacht schlägt er die Schubladen oder Türen zu. Was kann man machen? Kann man Klage einreichen?
    Besten Dank für eine Antwort.

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