Rede- und Antragsrecht in der Wohnungseigentümerversammlung

Dass ein Wohnungseigentümer ein Teilnahmerecht an Wohnungseigentümerversammlungen hat, ist selbstverständlich. Eine Teilnahme macht aber nur Sinn, wenn er sich in der Versammlung auch persönlich äußern kann. Das Rede- und Antragsrecht ist damit wesentlicher Bestandteil des Teilnahmerechts. Inhalt: Rede- und Antragsrecht in der Eigentümerversammlung Auch Vertreter und Eigentümer ohne Stimmrecht haben Rede- und Antragsrecht Rede- und Antragsrecht sind zur Meinungsbildung unverzichtbar Muster: Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung einer Beschlussfassung Redezeit kann eingeschränkt werden …

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Niederschrift / Protokollführung in der Wohnungseigentümerversammlung – Inhalt, Vorgaben, Probleme

Jede ordentliche Versammlung, sei es im Verein, in der Vorstandssitzung einer Kapitalgesellschaft oder eben auch in einer Wohnungseigentümerversammlung, wird protokolliert. So schreibt das Wohnungseigentumsgesetz in § 24 VI WEG vor, dass „über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist“. Sinn ist, dass Beschlussfassungen auch in der Zukunft nachvollziehbar sein sollen. Insbesondere wenn ein Beschluss von einem Wohnungseigentümer angefochten wird, kommt es mithin darauf an, dass er die …

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