Vertretung von Eigentümern in der Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlungen werden regelmäßig mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen einberufen. In dringlichen Fällen ist auch die vorzeitige Einberufung geboten und möglich. Nicht immer findet jeder Wohnungseigentümer die Zeit, persönlich an der Versammlung teilzunehmen. Oft besteht auch der Vorbehalt, in einer bestimmten Angelegenheit kompetent mitdiskutieren zu können. Dann stellt sich die Frage, ob, wann und inwieweit ein Wohnungseigentümer sich in der Wohnungseigentümerversammlung durch eine dritte Person vertreten lassen kann. Diese Fragen …

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Unterschied zwischen Einstimmigkeit und Allstimmigkeit in der WEG-Versammlung

Soll in einer WEG- Versammlung ein Beschluss über einen Antrag gefasst werden, kommt es darauf an, mit welcher Mehrheit der Beschluss beschlossen werden muss. Das Wohnungseigentumsrecht kennt einfache Mehrheitsbeschlüsse, Beschlüsse mit doppelt qualifizierter Mehrheit, einstimmige Beschlüsse und allstimmige Beschlüsse. Inhalt: Einstimmigkeit und Allstimmigkeit 1. Allstimmigkeit ist Einstimmigkeit plus … a. Begriff „Einstimmigkeit“ b. Begriff „Allstimmigkeit“ 2. Allstimmigkeit bei Änderung der Vertragsgrundlagen 3. Unterschied allstimmiger Beschluss und Vereinbarung 1. Allstimmigkeit ist Einstimmigkeit …

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Umlaufbeschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft (schriftliche Beschlussfassung)

§ 23 Absatz III WEG macht es möglich: „Auch ohne Eigentümerversammlung ist ein Beschluss gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss schriftlich erklären“. Normalerweise werden Beschlüsse in Versammlungen gefasst, zu denen alle Wohnungseigentümer eingeladen werden und möglichst vollständig anwesend sind. In einer Versammlung hat jeder Eigentümer die Möglichkeit, seine Meinung zu einem Antrag zu äußern und darüber mit anderen Eigentümern zu diskutieren. In der Folge wird über den …

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Mehrheiten in der Eigentümerversammlung: einfache und (doppelt) qualifizierte Mehrheit

So klären Sie, welche Anträge mit welcher Mehrheit zu beschließen sind und bereiten Eigentümerversammlungen vor. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind demokratisch organisiert. Ihre Grundlage ist ein Vertrag (Teilungserklärung, Teilungsvertrag) der zwischen allen Wohnungs- und Teileigentümern geschlossen wurde und dem alle neuen Eigentümer beim Erwerb des Sondereigentums beitreten. Deshalb müssen grundsätzlich sämtliche Eigentümer an allen Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mitwirken und beteiligt werden. In bestimmten Fällen kommen Beschlüsse nur zu Stande, wenn alle Eigentümer …

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Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Wer ist betroffen? Was ist verboten, was ist erlaubt? Wie wird beschlossen? (mit vielen Beispielen und Musterantrag) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft lebt nach festen Regeln. Die Grundlagen, auf denen die Gemeinschaft vereinbart wurde, müssen dauerhaft Bestand haben. Bauliche Maßnahmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, insbesondere Auswirkungen auf die optische Gestaltung der Wohnanlage, die bauliche Substanz und den Außenbereich haben, kann ein einzelner Wohnungseigentümer nicht alleine entscheiden (§ 5 II WEG). Vor allem …

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