Tod des Hausverwalters – Was ist jetzt zu tun?

Stirbt der WEG-Verwalter, der mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt ist, muss die Eigentümergemeinschaft einen neuen Hausverwalter bestellen. Der WEG-Verwalter ist vom Miethausverwalter zu unterscheiden. Ein Miethausverwalter ist mit der Hausverwaltung eines vermieteten Objekts beauftragt, während der WEG-Verwalter mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt ist. Das vom Verwalter zu verwaltende Objekt kann im Alleineigentum einer einzelnen Person oder im gemeinschaftlichen, allerdings nicht aufgeteilten Eigentum mehrerer Personen …

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Hausverwaltung außerordentlich fristlos kündigen

Der Hausverwalter übt eine Vertrauensstellung aus. Er kann jederzeit abberufen werden. Dabei ist zwischen der Abberufung (Abwahl) in der Eigentümerversammlung und der Kündigung des Dienstvertrages zu unterscheiden. Die Abberufung kann ordentlich unter Einhaltung bestimmter Fristen oder außerordentlich fristlos erfolgen. Die Abberufung ist ein organschaftlicher, die Kündigung ein vertraglicher Akt. Die Abberufung ist das Gegenstück zur Bestellung. Die Bestellung begründet eine organschaftliche Stellung. Sie berechtigt den Hausverwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft als deren …

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Hausverwaltung: Kündigungsgründe im Überblick (WEG-Verwaltung)

Beabsichtigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter abzuberufen, gilt es die rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen. In einer Eigentümerversammlung muss durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss der Verwalter abberufen und in der Folge auch der mit Ihnen bestehende Dienstvertrag gekündigt werden. Mit der Abberufung endet die organschaftlichen Stellung des Hausverwalters als Vertreter der Eigentümergemeinschaft, mit der Kündigung des Dienstvertrages endet die vertragliche Beziehung zur Eigentümergemeinschaft. Die Kündigung des Dienstvertrages setzt die organschaftliche Abberufung voraus. In …

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Interessenkonflikte bei der Hausverwaltung (bzgl. des Bauträgers)

Baut ein Bauträger eine Immobilie und teilt diese in Wohnungseigentum auf, bestimmt er sich in der Teilungserklärung oft zum ersten Verwalter. § 26 WEG erlaubt die Erstbestellung für bis zu 3 Jahre. Häufig wird auch eine vom Bauträger eigens gegründete Verwaltungs- oder Tochterfirma mit der Hausverwaltung beauftragt. Verkauft der Bauträger dann einzelne Einheiten an Dritte, können die Erwerber darin keinen Verstoß gegen Treu und Glauben beanstanden (BGH ZMR 2002, 770). …

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Hausverwaltung kündigen und abwählen – So gehen Sie vor

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausverwalter bestellt, hat diese Bestellung Bestand. Da die Gemeinschaft entschieden hat, kann die Bestellung nicht beliebig widerrufen werden. Soll ein unliebsamer oder inkompetenter Hausverwalter aus dem Amt gedrängt werden, ist zwischen der Abberufung und der Kündigung zu unterscheiden. Vorab: Die Vorgehensweise hängt davon ab, dass die rechtlichen Gegebenheiten bekannt sind. Nur so lassen sich formale Fehler vermeiden. Abberufung und Kündigung sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen …

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Hausverwaltung: Bestellung und Vertragsschließung –Tipps für WEG’s

Im Wohnungseigentumsrecht gilt der Grundsatz der Eigentümerselbstverwaltung (§ 21 WEG). Danach steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Das Gesetz schreibt nicht zwingend vor, dass ein Verwalter bestellt werden muss. Die Gemeinschaft kann sich also ohne weiteres selbst verwalten. Miethausverwalter ist kein WEG-Verwalter Der WEG-Verwalter ist vom Mietverwalter oder auch Miethausverwalter zu unterscheiden. Ein Miethausverwalter ist mit der Hausverwaltung eines vermieteten Objekts eines Alleineigentümers insgesamt beauftragt, während …

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