Selbstauskunft vor Abschluss eines Mietvertrages

Die meisten Vermieter oder auch Hausverwaltungen (als deren Vertreter) verlangen eine sogenannte Selbstauskunft von Mietinteressenten. Die Selbstauskunft wird vom Mieter ausgefüllt und informiert den Vermieter oder die Hausverwaltung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters. Der Vermieter kann den Mieter zwar nicht zum Ausfüllen einer Selbstauskunft zwingen, doch oftmals wird der Mieter um diese nicht herumkommen, wenn er ernsthaft in die angebotene Wohnung einziehen möchte.

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