08.Jul.2009
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rechtssprechung, dass der Mieter eine Abweichung der Wohnfläche von weniger als 10% von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche hinnehmen muss.
Jüngst wurde nun entschieden, dass diese Regelung auch bei Mieterhöhungen gilt. Das vermieterfreundliche Urteil (BGH VIII ZR 205/08) setzt die vertraglich vereinbarte Wohnfläche als Maßstab für Mieterhöhungen an, wenn diese um weniger als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht.
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05.Jul.2009
In den letzten Wochen wird in den einschlägigen Immobilienblogs immer häufiger über „Twitter und die Immobilienbranche“ berichtet. Bislang konnte ich nur positive News zum Thema lesen. So berichtete immobilienportal.com wie Makler Ihre Kundschaft regelmäßig mit Kurzexposés über Twitter auf dem Laufenden halten können. Das Immobilienportal Immobilo.de hat eine umfangreiche Zusammenfassung gebloggt, wie man als Makler einen Mehrwert aus Twitter ziehen kann. Es geht hier vor allem um die Veröffentlichung und Verbreitung von aktuellen Immobilienangeboten – also die Nutzung als Vertriebsmedium / Marketinginstrument – und um die Twitter Nutzung als Infomationsquelle. Beispielsweise gib es Accounts, die über Neuigkeiten aus dem Mietrecht und über andere Themen der Immobilienwirtschaft twittern.
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